Politik

Türkische Kommunisten verurteilt - Nazi-Drohungen gegen diese unaufgeklärt

Misst der GBA mit zweierlei Maß?


Gleichheit vor dem Gesetz - Symbol (Quelle: Pixabay)
Justice for All - as a Claim!
(Quelle: Pixabay)
GDN - Am heutigen Dienstag wurden nach vier Jahren Prozessdauer diverse Genossinnen und Genossen der Türkischen Kommunistischen Partei auf Betreiben des Generalbundesanwalts zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Hierzu ein Link zu einem aktuellen tagesschau-Bericht, in dem die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut als Prozessbeobachterin zu Wort kommt - und sich als Genossin derselben mit diesen solidarisch erweist:

https://www.tagesschau.de/inland/prozess-muenchen-kommunisten-tuerkei-101.html

Geradezu grotesk mutet es in diesem sachlichen und zeitlichen Kontext an, dass just diese Linkspartei-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen eines der Opfer der ja hinlänglich bekannten Nazi-Droh-Email-Serie des “NSU-2.0-Fallkompolexes“ geworden ist. Auch hierzu ein Link zu einem Bericht datierend vom 23. Juli 2020:

https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/07/23/morddrohungen-gegen-goekay-akbulut-mdb-die-linke/
Obschon von diesen NSU-2.0-Nazis eine Vielzahl von Abgeordneten auf mehreren Landesebenen und auf der Bundesebene des Bundestags mit massivsten Gewaltfantasien mental angegriffen wurden: Hat der Generalbundesanwalt eine Übernehme der Ermittlungen hier verweigert, obschon eine sachliche Zuständigkeit hierfür über die Paragrafen 105, 88 StGB; 74 Abs. 1, 120 Abs. 2 GVG durchaus schlüssig begründbar wäre. Hierzu als Beispiel ein Link zu einem einschlägigen Blogartikel des Verfassers:

http://www.wisuschil.germandailynews.com/bericht-123268/nsu-20-komplex-zustaendigkeit-des-generalbundesanwalts-und-des-bka.html
Wenn Polizisten offenbar mit Nazis mittäterschaftlich kollaborieren, um Kommunisten und Sozialisten mit Ermordung zu bedrohen, dann scheint der Generalbundesanwalt hieraus keinen Handlungsbedarf abzuleiten. Geht es jedoch darum, eben solche Kommunisten auf Pfiff von Faschisten in den Kerker zu werfen - dann steht er stramm: der Generalbundesanwalt.

Das muss man sich schon erst einmal zu Gemüte führen - diese selektive Rechtsanwendung!

Worin kann eine solche ihren Ursprung haben? Hierzu ein weiteres Zitat einer wahrhaftig interessanten Fundstelle, aus der sodann zu der vorstehenden Fragestellung zitiert wird:

https://anfdeutsch.com/aktuelles/urteilsverkuendung-im-muenchner-tkp-ml-prozess-20648
Zitat hieraus:

“Neben dem Willen nach Bestrafung einer linken Gesinnung spielt bei den Verfahren, die der deutsche Staat gegen Kurd*innen und Türk*innen anstrengt, auch immer die Bedeutung der deutsch-türkischen Beziehungen eine wichtige Rolle. (“¦) Da sich die Regierung in Berlin seit dem Deal mit Geflüchteten erpressbar machte, aber auch wegen lukrativer Waffenexportgeschäfte und vielfältiger Handels- und Militärbeziehungen mit der Türkei, wurde die Schraube der Repression gegen kurdische und türkische Migrant*innen im europäischen Exil in den letzten Jahren sukzessive angezogen. (“¦) soll nun juristisch gegen die TKP/ML vorgegangen werden.“

Nun - ja. Was soll man da sagen? Bilden Sie sich bitte Ihre eigenes Urteil...
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